Unsere Mandanten
Mittelstand
![]() Auch mittelständische Unternehmen zählen wir zu unseren Mandanten. Hinsichtlich der steuerlichen und handelsrechtlichen Fragestellungen wie Finanzbuchführung, Lohnbuchführung, Erstellung eines Jahresabschlusses sowie der jährlichen Steuererklärungen stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zu Seite. Aber auch rechtlichen Fragestellungen und Problemen stellen wir uns gerne. Darüber hinaus haben wir auch für betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung immer ein offenes Ohr und stehen unseren Mandanten mit Tatendrang zur Verfügung. Des Weiteren können hier auch Tätigkeiten, die den Wirtschaftsprüfern vorbehalten sind, anfallen. Diese Dienstleistungen können wir Ihnen in unserem Unternehmensverbund ebenfalls anbieten. Neben Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen können dies v.a. Sonderprüfungen oder auch Unternehmensbewertungen sein. Die Qualität dieser Leistungen ist eine Grundvoraussetzung des Berufsstands sowie der Anforderungen, die der Gesetzgeber, aber auch die Geschäftsführung, die Aufsichtsräte und Beiräte der Unternehmen sowie externe Kapitalgeber (z.B. Banken) zu Recht erwarten. Gerade größere Unternehmen ziehen uns in Fragen des Gesellschafts-, des Wirtschafts- und Arbeitsrechts zu Rate. Gerne vertreten wir unsere Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten, um ihre Interessen zu wahren. Unter Einsatz aller zulässigen Rechtsmittel setzen wir Ihre Ansprüche durch. |